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Der Bundesrat hat am 28. August die Vernehmlassung zur Revision des LFG eröffnet

Besonders wichtig für die AEROSUISSE ist der Bestandesschutz für Landesflughäfen: Gemäss geltendem LFG sind die Landesflughäfen Zürich und Genf als Gesamtanlagen in ihrem Bestand geschützt. Damit die beiden Flughäfen auch in ihrem betrieblichen Umfang einer Besitzstandsgarantie unterliegen, soll dies im Gesetz explizit erwähnt werden. Mit dieser Ergänzung soll sichergestellt werden, dass die Eckwerte des Flughafenbetriebs, so z.B. die Betriebszeiten, auch in umweltrechtlichen Sanierungsverfahren grundsätzlich nicht eingeschränkt werden können.

Medienmitteilung des Bundes vom 28.08.2024