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Regeln für das Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen

Für die AEROSUISSE hat sich der gestrige Einsatz mit einem Point de Presse gelohnt: Der Bundesrat hat entschieden, dass für die Gäste, die wir legal ins Land geflogen haben, bis zum 10. Oktober 2021 eine Übergangsfrist gilt: Der Zutritt zu Innenräumen ist ihnen erlaubt; sie müssen ihre Impfbescheinigung nicht in ein Schweizer Zertifikat umwandeln. Nicht gelöst ist der Zutritt für Gäste, die mit einem Stoff geimpft sind, der nicht von der EU anerkannt ist. Für sie gibt es die Möglichkeiten des Zimmerservice, der Verpflegung auf Terrassen und des Testens.

Medienmitteilung des Bundes vom 17.09.2021